Liegt eine Teilleistungsstörung (Legasthenie, Dyskalkulie) zusammen mit einer starken Problematik im emotionalen und oder Verhaltensbereich vor, kann das Jugendamt die Kosten für eine Lern- und Psychotherapie übernehmen.
Bei Selbstzahlung kann ein kinderärztliches Attest helfen, dass die Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt anerkannt werden.
Ich berate Sie gerne.